Zwickau
Aus Mangel an Beweisen wird der Geschäftsführer für den Abrechnungsbetrug in fast 800 Fällen freigesprochen. Der Einrichtungsleiter und eine Hilfskraft müssen dagegen Geldstrafen zahlen.
Mit einem Freispruch für den Geschäftsführer und einer Geldstrafe für den Einrichtungsleiter ist der Prozess um Abrechnungsbetrug in einer ambulanten Reha-Einrichtung in Zwickau am Freitag zu Ende gegangen. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass im ersten Halbjahr 2018 in 783 Fällen Behandlungen bei Krankenkassen und...
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