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Chemnitz. Der Geschäftsführer der kommunalen Veranstaltungszentren-Gesellschaft C3, Ralf Schulze, muss keine juristischen Sanktionen mehr befürchten. Das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen ihn wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von Arbeitsentgelt ein. Als Auflage muss Schulze insgesamt 9000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm...
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