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61-Jährige bei Raubüberfall schwer verletzt
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@HHCL, würden Sie bitte einmal erklären,
wo, oder was nach Ihrer Meinung hier, in den Komm.
explizit als "Hetze" bezeichnet werden kann?
Die Reaktionen (sowohl Kommentare als auch Votes) sind schon sehr interessant: Es geht hier also offenbar gar nicht vorrangig um die Rückführung, sondern darum ungestört hetzen zu dürfen. Aber, man wird das ja wohl noch sagen dürfen ...
@HHCL: Die Rückführung ist geregelt?? Ja wann tritt denn dann die Regelung in Kraft? Vielleicht am St. Nimmerleinstag oder später? Nachdem die sogenannten "Kriegsflüchtlinge" hier im Land genügend Krieg importiert haben? Von wegen Rückführung, nach deren X-ten Klage-instanz, wenn man sie dann noch erwischt. Unsere Justizb ist doch in der Beziehung zu "Flüchtlingen" viel zu human. Oder ist das vielleicht sogar gewoll von bewissen, regierenden Chaoten?
Vielleicht geht es etwas weniger polemisch voigtsberger. Vielleicht reicht es einfach zu fordern, das Kriminelle, die offensichtlich keinen Schutz suchen, nicht in diesem Land bleiben dürfen. Die Rückführung von Tunesiern ist übrigens seit März 2017 geregelt.
Wird sich auch um die traumatisierten Opfer der Täter gekümmert oder steht da der Familiennachzug im Vordergrund, um die Kulturbereicherung unserer Gesellschaft abzuschließen. Es kann einen nur Angst und Bange werden, bei der Zukunft unserer Kinder und Enkel wenn diese im täglichen Leben sich im öffentlichen Raum begeben müssen!