Chemnitz
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Ein Mann hat an einer Straßenbahnhaltestelle Kopfverletzungen erlitten. Das Gericht muss klären, wie es dazu kam. Die Befragung des Geschädigten konnte noch nicht erfolgen.
Der Angeklagte, ein 35-jähriger als Reinigungskraft arbeitender Chemnitzer, gibt zu, dass er zugeschlagen hat. Die Handfläche habe er seinem Bekannten unter das Kinn gerammt. Dieser sei dann nach vorn gestürzt und unglücklich auf dem Boden aufgeschlagen. Die Folge sind mehrere Kopfverletzungen und ein Schleudertrauma.
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