Chemnitz
Sachschaden: 500 Euro, Diebesgut: 50 Euro – einer Frau wird vorgeworfen, in die Wohnung ihres Ex-Partners eingebrochen zu sein und zwei Kuscheltiere geklaut zu haben. Folgt das Gericht dem Vorwurf?
Der vermeintlich Geschädigte sei gerade von der Nachtschicht heimgekommen. Er habe sich schlafen legen wollen, dann aber ein „Rammeln“ an der Tür gehört. „Erst hat es gerammelt und dann wurde die Tür eingetreten“, sagt der 52-Jährige vor dem Amtsgericht, „mit dem Schlaf war es dann vorbei“.
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