Chemnitz
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Der morgendliche Arbeitsweg ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Für mich nicht und für viele andere Beschäftigte auch nicht. Bevor der Arbeitsort erreicht ist, absolvieren wir im Zentrum und zentrumsnahen Bereichen eine Fahrt wie durch einen Dschungel, entlang von gelben, aufgeklebten Fahrbahnmarkierungen, mit der St0ßstange von Vor- und...
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