Chemnitz
Freie Presse auf Google News folgen
Bis 2033 müssen ältere Papiere zum Fahren in EU-Karten getauscht sein.
Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Führerscheine in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Pro Jahr sind bis 2033 gestaffelt weitere Jahrgänge fällig. Doch die Umtauschpflicht sorgt für Irritationen. Einfach den Führerschein zu tauschen, geht nicht. Vor allem der Inhalt der Fahrerlaubnis...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





