Chemnitz
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Viele evangelische Gemeinden planen zur Weihnacht Gottesdienste in reduzierter Form. Besonders beschäftigt sie dabei die Frage nach dem inneren Zusammenhalt.
Am Ende unterliegen auch Gottesdienste der Rechtsordnung. Noch im Herbst hatte die Landeskirche ihre Gemeinden eingeschworen: Gottesdienste müssten für alle zugänglich bleiben, niemand dürfe abgewiesen werden. Jetzt gilt 3G. Und beschäftigt Juristen im Landeskirchenamt.
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