Chemnitz
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Ab dem 3. Januar gilt für das Abstellen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen eine neue Regelung. Diese hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. November beschlossen. Demnach sind in der Parkzone I Elektroautos nur noch für eine Parkdauer von bis zu zwei Stunden von der Gebührenpflicht befreit. Dafür muss am Fahrzeug ein E-Kennzeichen...
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