Chemnitz
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter verworfen. Das Urteil vom März vorigen Jahres ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die gegen die Mitglieder der rechtsextremen Terror-Vereinigung "Revolution Chemnitz" verhängten Urteile bestätigt. Der 3. Strafsenat des BGH wies die Revisionen zweier Angeklagter zurück. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Zuvor hatten weitere Angeklagte und der Generalbundesanwalt ihre Revisionen...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.