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Terrorprozess "Revolution Chemnitz": Bundesanwalt fordert mehrjährige Haft ohne Bewährung für alle acht Angeklagten

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66 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 14
    8
    MuellerF
    12.03.2020

    @Zahlemann: WIe sollte denn die Hilfeleistung aussehen, wenn das Opfer schon nach einem Schlag starb? Und zum Zeitpunkt der Tat vor Ort nur anwesend zu sein, macht einen eben nicht zum Mittäter- daher richtiges Urteil.
    Wenn man Äpfel & Birnen vergleicht, ist es kein Wunder, wenn der Eindruck von "zweierlei Maß" entsteht.

  • 5
    13
    1371270
    12.03.2020

    @Lesemuffel: das letzte Fragezeichen hätten Sie ruhig weglassen können. Es gibt genügend weitere Beispiele.

  • 18
    8
    FromtheWastelands
    12.03.2020

    Zwei der Beschuldigen waren schon bei Sturm 34 aktiv und haben 1 1/2 Jahre lang meine Heimatstadt terrorisiert, damals bekamen sie Geld- und Bewährungsstrafen. Angesichts der Tatsache das sie nun zum zweiten Mal mit der Beteiligung an einer derartigen Gruppe auffallen, wäre neben einer Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung angemessen, da sie ja aus der ersten Verurteilung nichts gelernt haben (wie auch, wenn man schwere Gewaltdelikte mit Wischiwaschi-Strafen ahndet) und offensichtlich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

  • 4
    15
    Hinterfragt
    12.03.2020

    Prozess im Fall "Revolution Chemnitz" "Paradebeispiel für Voreingenommenheit"

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/revolution-chemnitz-verteidiger-stellt-befangenheitsantrag-gegen-richter-a-25423767-942a-4035-a47a-664eb40141fa

  • 9
    13
    gelöschter Nutzer
    12.03.2020

    @Lesemuffel, die Justizia kann inzwischen durch ihre Augenbinde durchschauen und je nach dem was sie sieht, wird halt das Urteil gesprochen.
    Unsereins würde bei dem toten Feuerwehrmann immer noch auf unterlassene Hilfeleistung verurteilt.

  • 7
    20
    Progress
    12.03.2020

    Eben konsequent, keine Bewährung, durchgreifen, abschrecken. Dazu passt S. 8 "Mit beschuldigte kommen frei." Dort ging es ja "nur" um ein Tötungsdelikt, da darf man solch einen Mitbeschuldigten in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person nicht verletzen. Hatten die Revolutionäre keine Grundrechte? Zweierlei Maß wird offensichtlich die Regel im Rechtsstaat?