Chemnitz
Burgstädt, Taura und Mühlau erneuern das Straßenbestandsverzeichnis - Frist für Anträge läuft Ende des Jahres ab - Verein hilft Betroffenen
Bis zum Jahresende müssen die Kommunen alle Wege und Plätze, die weiter öffentlich genutzt werden sollen, in ein Bestandsverzeichnis eintragen. Ab 2023 müssen so auch Wander-, Rad-, Wald- und Reitwege erfasst sein. Anderenfalls können private Eigentümer die Wege auch sperren. "Freie Presse" beantwortet wichtige Fragen.
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