Chemnitz
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Frauen und Männer, die im Sinne des Grundgesetzes Deutsche sind, können freiwilligen Wehrdienst leisten. Auf Basis des Soldatengesetzes haben die Meldebehörden dafür Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Einwohnern, die im nächsten Jahr volljährig werden, dem Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort erhalten...
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