Ein Slowake konnte in Reitzenhain seine Geldstrafe nicht bezahlen.
Für einen 48-jährigen Slowaken endete die Einreise in das Bundesgebiet am 31. Mai in einer Justizvollzugsanstalt. Wie die Bundespolizei mitteilt, wurde er gegen 0.30 Uhr am Grenzübergang in Reitzenhain kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Straßenverkehrsgefährdung vorlag. Die Geldstrafe von über 1700 Euro konnte er nicht aufbringen, er wurde in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht. Am 1. Juni dann wurde bei der Einreise eines 43-jährigen Bulgaren festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Kassel vorliegt. Der Mann musste über 1500 Euro als Pfändung bezahlen, um einreisen zu können. (bz)