Marienberg
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Ein Richter urteilte: Der Internethändler Pearl darf nicht mit der Bezeichnung „im Erzgebirgs-Stil“ für seine teils in Fernost gefertigten Produkte werben. Sonst drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Es ist ein Richterspruch mit Signalwirkung für einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Region, der am Mittwoch vor dem Leipziger Landgericht erwirkt wurde: Der Onlinehändler Pearl darf für seine teils in Fernost produzierten Nussknacker und anderen Holzprodukte nicht mit der Bezeichnung „im Erzgebirge-Stil“ werben. Bei einem Verstoß...
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