Stollberg
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Wenn am 1. März die gesetzlich vorgegebene Vegetationszeit beginnt, dann ist es verboten, Bäume, die etwa außerhalb des Waldes, oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Darauf weist das Landratsamt hin....
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