Stollberg
Ein 42-Jähriger hatte angekündigt, seine langjährige Lebensgefährtin umzubringen. Sie überlebte die Attacke. Jetzt fiel das Urteil - von versuchtem Mord ist dabei nicht mehr die Rede. Warum?
Es klingt eindeutig: In Chatnachrichten kündigt ein 42-Jähriger seiner Partnerin an, sie umzubringen. Vor den Augen der Kinder probiert er, das in die Tat umsetzen - die Frau überlebt den Messerangriff. All das sieht der Richter als erwiesen an. Doch verurteilt wird der Erzgebirger am Landgericht nicht wegen versuchten Mordes, wie die Anklage...
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