Stollberg
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Eine schon bisher gelebte Praxis regeln die Gemeinden Auerbach und Gelenau künftig auch in einem Vertrag: Die Kosten, die bei gegenseitigen Hilfeleistungen der freiwilligen Feuerwehren entstehen, sollen der jeweils anderen Gemeinde nicht berechnet werden. Ausnahme: Sie können Dritten auferlegt werden. (vh)
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