Stollberg
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Im Fall des Zwönitzers, der die Wahl des Kreistages Erzgebirgskreis vom Mai 2014 anfechten wollte, hat das Verwaltungsgericht Chemnitz gegen dieses Ansinnen geurteilt. Im Kern deshalb, weil der Kläger aus Sicht des Gerichtes nicht die Wahleinspruchsfrist eingehalten habe. Diese beträgt eine Woche nach Bekanntmachung im Landkreiskurier, dem...
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