Kommentar
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Das Bundesverfassungsgericht setzt engere Grenzen für den Einsatz staatlicher Spähsoftware.
Der Staat darf Handys und Computer überwachen – aber nur, wenn es um die Verfolgung besonders schwerwiegender Straftaten geht. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Es ging um eine Klage gegen den Einsatz sogenannter Staatstrojaner – also von Software, die Strafermittler heimlich auf Geräten installieren können, um dort zum...
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