Kommentar
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Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz sieht vor, dass der Hochschulrat einer Universität zum Teil auch mit externen Mitgliedern besetzt wird. Sie sollen eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Außensicht einbringen, damit sich Forschung und Wissenschaft nicht allzu praxisfern entwickeln. Für die Region Chemnitz ist das besonders wichtig....
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