Kommentar
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates erklärt Coronaregeln zu Hochzeiten und Beerdigungen für unverhältnismäßig. Was daraus folgt.
Sachsens Verfassungsgerichtshof hat eine Reihe von Regelungen während der Coronazeit für verfassungswidrig erklärt. Aus dem Urteil lassen sich einige Schlüsse ziehen.
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