Kommentar
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Masern-Impfung zieht wohl vor allem deshalb so großes Interesse auf sich, weil die Debatte um eine Corona-Impfpflicht noch immer nachhallt. Allerdings sollte man in die Urteilsbegründung zur Masern-Thematik nicht allzu viele Hinweise hineinlesen, die über das konkret zu Entscheidende hinausweisen.
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