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Der Staat durfte die Übergewinne der Energieerzeuger infolge der Energiekrise abschöpfen, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Der Staat durfte die Übergewinne der Energieerzeuger infolge der Energiekrise abschöpfen, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Bild: Jens Büttner/dpa
Kommentar

Kommentar zum Urteil zur Strompreisbremse: Maßvolle Entscheidung

Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Strompreisbremse ab

Es war eine Energiekrise, wie sie Europa seit Jahrzehnten nicht erlebt hatte. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 stiegen die Preise für Erdgas und Strom auf bisher unbekannte Höhen. Der Preisschock verängstigte Bürger und Wirtschaft – doch einigen Unternehmen bescherte er ungeahnte Gewinne.
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