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Gericht erklärt die Rückweisung Asylsuchender an Grenze für rechtswidrig
Jetzt ist es offiziell – zumindest in einer ersten Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze rechtswidrig ist. Sobald die Schutzsuchenden deutschen Boden betreten haben, muss ihre Bitte geprüft werden. So sieht es die europäische Dublin-Verordnung vor.
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