Kommentar
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Der Bundestag hat eine Reform verabschiedet, welche die Rechte leiblicher Väter stärken soll. Sie können leichter die Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten.
Staatliches Handeln, das Themen des Kindeswohls berührt, muss von größter Sorgfalt geprägt sein. Es geht um Kinder und Jugendliche, deren seelische und körperliche Unversehrtheit und Sicherheit zu achten und zu verteidigen sind. Deshalb ist Augenmaß gefordert, wenn Reformen deren Lebenssituation verändern können.
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