Kommentar
Der Deutsche Richterbund begrüßt die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist mit den Plänen unzufrieden.
Die deutsche Diskussion über eine vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten wogt seit vielen Jahren hin und her. Jetzt wird sie neu angetrieben durch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Ministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt vor, dass Internet-Anbieter sogenannte IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang speichern...
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