Kommentar
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Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum NSU-Prozess
Mitgefangen, mitgehangen? Ganz so simpel funktioniert das Strafrecht nun nicht! Auch nicht bei einer terroristischen Vereinigung, bei der es viele Mitglieder geben mag, von denen nicht alle an allen Taten der Gruppe direkt teilnehmen. Der Bundesgerichtshof sagt: "Werden Taten aus einer terroristischen Vereinigung heraus begangen, können sie dem...
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