Freiberg
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Eigentümer und Anlieger von Gewässergrundstücken dürfen jetzt kein Wasser mehr aus Seen und Flüssen entnehmen. Ab dem heutigen Freitag tritt eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises über die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 26. September 2022. Die Nutzung von...
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