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Auch Mittelsachsen verbietet Feuerwerke zu Silvester
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Nach dem Erzgebirgskreis und der Stadt Chemnitz hat nun auch Mittelsachsen ein Verbot von Pyrotechnik zu Silvester verhängt. Im Vogtland hingegen gibt es kein generelles Verbot.
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Na, muss m nun unbedingt ein Schlupfloch suchen?
Kann man nicht einfach mal 1 Jahr das Böllerverbot hinnehmen?
Ist doch nichts Lebensnotwendiges!
Mittlerweile haben wir eine Regulierungswut die viele Fragen aufwirft.
Wie muss die Trennung von Öffentlichkeit zum Privatgrundstück erfolgen ?
Reicht ein Hinweis Schild den Privatweg von Öffentlichkeit zu trennen ?
Eine Kette über die Zufahrt oder muss ich Weidezaun ziehen ?
Ein Wassergraben mit Zugbrücke ist so schnell nicht umsetzbar.
@325204
Ohne die Gegebenheiten auf Ihrem Privatgrundstück zu kennen, kann diese Frage nicht seriös beantwortet werden. In der Verordnung steht, dass das Verbot auch für "öffentlich zugängliche" Privatgrundstücke gilt. Was darunter konkret zu verstehen ist, wurde nicht näher ausgeführt. Es sind in der Verordnung auch keine Beispiele genannt.
Die Formulierung lässt aus meiner Sicht eine weite Auslegung zu. Wenn Sie das Feuerwerk auf einem rundherum eingefriedeten Grundstück zünden, zu dem Sie anderen aktiv Zugang gewähren müssen ( z. B. durch Aufschließen des Gartentors), ist das erlaubt. Falls das Gartentor unverschlossen ist und der Postbote dieses tgl. auf dem Weg zum Briefkasten durchschreiten muss, ist die Frage des öffentlichen Zugangs im vorliegenden Kontext bereits ggf. strittig.
Sofern Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie in diesem Jahr auf das Zünden von Feuerwerkskörpern komplett verzichten.
Man hätte ruhig dazusagen können, daß man auch in Mittelsachsen Krankenhäuser geschlossen hat.
Zum Beispiel das in Rochlitz. Noch gar nicht lange her.
Nun fehlen sie im ausgedünnten Netz und das Feuerwerk muß als Sündenbock herhalten.
Kurz und knapp:
Pffffft!
Ja, auf privatem Grund ja. Nur nicht öffentlich oder öffentlich zugänglich, wie Supermarktparkplatz.
Ja, nur auf öffentlichem Raum nicht
@325204 Ja, das ist Ihnen gestattet.
Darf ich denn auf meinem Privatgrundstück Raketen zünden?