Freiberg
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Personen, die im Landkreis in ihrer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, müssen ab September alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises am Montagabend beschlossen. Mit der Neuregelung soll ausgeschlossen...
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