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Das Kanzleilehngut Halsbrücke ist an einen Mittelsmann des „Königreichs Deutschland“ verkauft worden, das der Verfassungsschutz als Reichsbürgergruppierung einstuft. Im September ist der Vertrag rechtswirksam geworden. Die Gemeinde Halsbrücke hat danach drei Monate Zeit zu entscheiden, ob sie ein Vorkaufsrecht geltend macht.
Das Kanzleilehngut Halsbrücke ist an einen Mittelsmann des „Königreichs Deutschland“ verkauft worden, das der Verfassungsschutz als Reichsbürgergruppierung einstuft. Im September ist der Vertrag rechtswirksam geworden. Die Gemeinde Halsbrücke hat danach drei Monate Zeit zu entscheiden, ob sie ein Vorkaufsrecht geltend macht. Bild: Steffen Jankowski/Archiv
Freiberg
Kanzleilehngut Halsbrücke: Lässt sich die Landnahme der Reichsbürger um Peter Fitzek verhindern?

Die Gemeinde Halsbrücke hat offensichtlich noch Zeit zu entscheiden, ob sie ein Vorkaufsrecht geltend macht. Ihr Rechtsanwalt gibt Auskunft zur Frist.

Die Gemeinde Halsbrücke kann für das Kanzleilehngut Halsbrücke noch bis Ende Dezember dieses Jahres ein Vorkaufsrecht geltend machen. Das hat Rechtsanwalt Michael Stroh am Donnerstagabend in der Sitzung des Gemeinderates von Halsbrücke erklärt. Der Chemnitzer Jurist berät die Kommune in rechtlichen Angelegenheiten – dazu zählt aktuell...
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Steffen Jankowski
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