Nach einer Verkehrskontrolle muss sich ein Radfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten – doch es gibt einen weiteren Vorwurf.
Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erhält ein 35-jähriger Radfahrer nach einer nächtlichen Tour in Freiberg. Wie die Polizeidirektion Chemnitz mitteilte, war am Samstag, 14. Juni, gegen 0.20 Uhr, eine Funkstreifenbesatzung am Forstweg auf den Radfahrer aufmerksam geworden. Etwa an der Einmündung Karl-Günzel-Straße stoppten die Beamten ihn für eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die Beamten stellten Alkoholgeruch fest – ein Atemalkoholtest ergab 2,18 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Die Kontrolle ergab, dass es sich um ein Elektrofahrrad (Pedelec) handelte. Für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum braucht es ein Versicherungskennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Der Mann muss sich nun auch wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. (fp)