Freiberg
Freie Presse auf Google News folgen
Zur Umsetzung einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen verweist das Bundesgesundheitsministerium lediglich auf Vorschriften im Freistaat. Dass in einem Landkreis nun vom vorgegebenen Verfahrensweg abgewichen wird, scheint kein Problem.
Der Landkreis Mittelsachsen umgeht zwar als erste Kreisbehörde im Freistaat praktisch die per Bundesgesetz vorgeschriebene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich und nutzt hierzu einen Ermessensspielraum für Gesundheitsämter, was bundesweit für Aufsehen gesorgt hat. Doch selbst im Bundesgesundheitsministerium stößt...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





