Wer der Ausfüllanleitung des Landesamtes für Steuern und Finanzen zur Grundsteuererklärung gefolgt ist, könnte meinen, man sei damit "Fertig!". Doch mit dem Eingang der darauf folgenden Bescheide der Finanzämter beginnt die Frist für einen Einspruch, den Steuerberater empfehlen.
Wer der Ausfüllanleitung des Landesamtes für Steuern und Finanzen zur Grundsteuererklärung gefolgt ist, könnte meinen, man sei damit "Fertig!". Doch mit dem Eingang der darauf folgenden Bescheide der Finanzämter beginnt die Frist für einen Einspruch, den Steuerberater empfehlen. Screenshot: Leißner
Freiberg
Steuerberaterverband zur Grundsteuer: Klare Empfehlung zum Einspruch

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Der Präsident des Steuerberaterverbandes Sachsen macht eine klare Ansage zur Reaktion auf Bescheide der Finanzämter, die nun auf die Abgabe der Grundsteuererklärungen durch Eigentümer folgen. Dabei spielt eine Frist eine wichtige Rolle.

Während tausende Haus- und Grundstückbesitzer in Mittelsachsen die Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht haben, setzen sich jetzt viele Betroffene mit den Bescheiden der Finanzämter zu Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag auseinander. "Unsere Empfehlung lautet: Alle sollten gegen diese Bescheide Einspruch einlegen", sagte der...
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