Freiberg
Die mittelsächsische Kreisbehörde hat die Bürgermeister-Wahl in Großschirma beanstandet. Es gab drei Rechtsfehler, doch nur einer davon zwingt zur Neuwahl.
Die Bürgermeisterwahl in der 5500-Einwohner-Stadt Großschirma ist ungültig. Das hat am Freitagvormittag das Landratsamt des Kreises Mittelsachsen mitgeteilt. Der Wahlprüfungsbescheid der Kommunalaufsicht ordne eine Neuwahl an. Grund fürs Aufheben der erfolgten Wahl sei das Fehlen der „eigenhändigen Unterschrift“ unter dem Wahlvorschlag...
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