Freiberg
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Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt vom 1. März bis zum 30. September ein Fällverbot zum Schutz von brütenden Vögeln. Unterhalb des Försterbergs wurde in der Kreisstadt dabei aber eine Ausnahme gemacht.
Die Stadtverwaltung Freiberg hatte für Fällarbeiten am Münzbach unterhalb des Försterbergs eine Ausnahmegenehmigung. Das hat André Kaiser vom Landratsamt Mittelsachsen bestätigt. Leser hatten beobachtet, dass am 20. und 21. März dieses Jahres unmittelbar am Ufer des Gewässers etwa 20 Bäume gekappt worden waren. Sie wollten wissen, warum...
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