Das grundsätzliche Flugverbot an deutschen Flughäfen bleibt zumindest bis um 20.00 Uhr bestehen. Auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen findet aber ein eingeschränkter Flugbetrieb statt.
Das grundsätzliche Flugverbot an deutschen Flughäfen bleibt zumindest bis um 20.00 Uhr bestehen. Auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen findet aber ein eingeschränkter Flugbetrieb statt. Bild: Martin Oeser
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Grundsätzliches Flugverbot bis 20.00 Uhr verlängert

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Ausnahmegenehmigungen aber für eingeschränkten Betrieb

Das grundsätzliche Flugverbot an deutschen Flughäfen bleibt zumindest bis 20.00 Uhr bestehen. Die Deutsche Flugsicherung verlängerte nach Angaben einer Sprecherin die zunächst bis 14.00 Uhr vorgenommene Sperrung der Lufträume. Allerdings wurde das Flugverbot bereits deutlich gelockert. Auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen findet ein...
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