Panorama
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Eigentlich steht der Schuldige fest. Das französische Unternehmen PIP hat gesundheitsgefährdende Brustimplantate verkauft. Doch bei der insolventen Firma ist nichts mehr zu holen. Ob andere Stellen Schmerzensgeld zahlen müssen, ist auch nach einem EuGH-Urteil offen.
Luxemburg (dpa) - Im Skandal um reißanfällige Brustimplantate müssen betroffene Frauen weiter um Schmerzensgeldzahlungen bangen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag widersprach in weiten Teilen der Argumentation vieler Klägerinnen, die vom TÜV Rheinland Schadenersatz fordern.
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