Panorama
Freie Presse auf Google News folgen
Leipzig (dpa) - Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück. Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





