Wollte die U-Haft zu Hause absitzen: der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin. (Archivbild)
Wollte die U-Haft zu Hause absitzen: der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin. (Archivbild) Bild: Ane Hem/NTB/dpa
Panorama
Keine Fußfessel für Marius Borg Høiby

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Bald soll das Urteil gegen Marius Borg Høiby fallen. Seine U-Haft wollte der Sohn der norwegischen Kronprinzessin mit einer Fußfessel zu Hause absitzen. Doch vor Gericht gibt es keinen Promi-Bonus.

Oslo.

Ein Gericht hat einen Antrag von Marius Borg Høiby (29) abgelehnt, den Rest seiner Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause abzusitzen. "Ich sitze in Isolation im Gefängnis in Oslo und habe extrem wenig menschlichen Kontakt - zwei, drei Besuche pro Woche", sagte Høiby laut der Zeitung "Verdens Gang" vor Gericht. Um näher bei Freunden und Familie zu sein, wollte der Angeklagte in seiner Wohnung in der Residenz des Kronprinzenpaares auf das Urteil gegen ihn warten, das Anfang Juni erwartet wird. 

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit war im März zu Ende gegangen. Schon seit Beginn der Verhandlung Anfang Februar sitzt Høiby in U-Haft. Er hatte gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen. Einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht mit Verweis auf "die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr" bereits abgelehnt. Auch die Fußfessel lehnte der zuständige Richter am Mittwoch wegen "erheblicher Wiederholungsgefahr" ab. 

Nach einer Recherche der norwegischen Nachrichtenagentur NTB sitzen aktuell nur zwölf von fast 800 Personen ihre Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel ab. Für Høiby macht das Gericht nun keine dieser seltenen Ausnahmen.

Dem Sohn der Kronprinzessin droht lange Haftstrafe

In dem wochenlangen Mammut-Prozess war Høiby in 40 Punkten angeklagt. Allein 20 davon bezogen sich auf eine Ex-Freundin, gegen die ein Kontaktverbot besteht. Dem Norweger werden unter anderem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben. 

Die Staatsanwälte hatten zum Ende des Prozesses sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungs-Anklagen solle er dagegen freigesprochen werden, meinten die Anwälte. (dpa)

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