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Opfer häuslicher Gewalt können ihre Adresse künftig besser geheim halten. Ein Entwurf der Justizministerin sieht auch eine Vereinfachung für getrennte Eltern vor, die sich beim Sorgerecht einig sind.
Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Das sieht ein jetzt veröffentlichter Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände bis zum 10. Juli Stellung nehmen können. Änderungen sieht er außerdem vor, was die Stellung von Kindern ab 14...
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