Geld verdienen und Neues entdecken: Ferienjobs bieten Jugendlichen wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt und stärken Selbstständigkeit und soziale Kompetenzen.
Geld verdienen und Neues entdecken: Ferienjobs bieten Jugendlichen wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt und stärken Selbstständigkeit und soziale Kompetenzen. Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
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Ferienjobs für Schüler: Das ist erlaubt

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Endlich das Taschengeld aufbessern: Was dürfen Schüler unter 18 Jahren arbeiten und welche Beschränkungen gibt es? Ein Leitfaden für ertragreiche Ferien.

Berlin.

Sommer, Sonne, Scheine: Bald sind wieder große Ferien. Ideal für einen Erstkontakt mit dem Arbeitsmarkt und ein guter Zeitraum, um eigenes Geld zu verdienen.

Doch was dürfen Schüler innerhalb eines Ferienjobs und wie viel Stundenlohn können sie fordern? Die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gibt Tipps.

1. Am besten schriftlichen Vertrag abschließen

Auch für einen Ferienjob braucht es einen Arbeitsvertrag. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und eindeutig festlegen, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung vereinbart sind, so Nina Krüger vom DGB.

2. Diese Tätigkeiten sind erlaubt

Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt ab dem Alter von 13 Jahren "leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten". Damit sind etwa Gartenarbeit, Zeitung austragen, Nachhilfe oder Botengänge gemeint. Neben gefährlicher Arbeit ist auch schwere körperliche Arbeit verboten.

Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche in den Ferien auch Tätigkeiten ausüben, die über die genannten Tätigkeiten hinausgehen. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit bleibt verboten.

3. So viel dürfen Schüler arbeiten

13- und 14-jährige Kinder dürfen mit Zustimmung der Eltern bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich arbeiten. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Ferien sind oder nicht. Die Arbeitszeit muss dabei zwischen 8 und 18 Uhr liegen.

15- bis 17-jährige Schüler dürfen zusätzlich in den Ferien mehr arbeiten – bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Dabei sind höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich zulässig. Die Arbeitszeit darf grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr liegen.

Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre alt sind, dürfen ausnahmsweise aber auch etwas später arbeiten. In Gaststätten ist dann die Arbeit bis 22 Uhr, in Schichtbetrieben bis 23 Uhr möglich.

4. So viel Pause steht Jugendlichen zu

Arbeiten ist anstrengend, Pausen müssen sein: Unter 18-Jährige haben bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten. Bei mehr als 6 Stunden stehen ihnen 60 Minuten Pause zu.

5. Diesen Lohn können Schüler erwarten

Für Ferienjobs gelten grundsätzlich die Regeln des Mindestlohngesetzes. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben jedoch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für Volljährige beträgt dieser aktuell 13,90 Euro pro Stunde.

Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss dieser auch bei Minderjährigen angewendet werden. (dpa)

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