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Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.
Ein per Messenger verschicktes Vertragsangebot ist rechtlich als "Antrag unter Abwesenden" zu werten, für das eine Annahmefrist von längstens vier Wochen gilt - ähnlich wie bei Angeboten per E-Mail oder SMS. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden. (Az.: 9 U 27/25)
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