Auerbach
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Brauchtumsfeuer bleiben in Auerbach an feste Bedingungen gebunden. Vor allem Fristen und Brandschutz stehen im Mittelpunkt.
Für den Vorabend des 1. Mai sind in Auerbach Höhen- oder Brauchtumsfeuer zugelassen. Veranstalter müssen das Feuer schriftlich im Ordnungsamt anmelden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Freitag, 24. April, ist der letzte Anmeldetermin. Die Anzeige geht an die Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Schulstraße 1. Sie kann formlos und auch per...
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