Auerbach
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Seit neun Monaten musste sich am Landgericht ein 56-jähriger Vogtländer wegen des Vorwurfs des schweren Kindesmissbrauchs verantworten. Am Donnerstag entschied das Gericht über Schuld oder Unschuld.
Am Ende wurde ein Aktenvermerk aus dem Jahr 2015 zu dem entscheidenden Puzzlestein, der über Freispruch oder Gefängnis für einen 56-Jährigen Vogtländer entschied. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, mit seiner damals minderjährigen Adoptivtochter in den Jahren vor 2019 mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Seit Juni 2025...
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