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Warum diese Kosmetikerin jetzt auch vor Gericht gefragt ist
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In ihrem Handwerk hat Astrid Stadler schon so einiges erreicht. Jetzt hat sich die Kosmetikerin zur Sachverständigen ausbilden lassen. Was hat es damit auf sich?
Ob einer sein Handwerk versteht oder eben auch nicht - in bestimmten Fällen scheiden sich daran die Geister. Wenn Dienstleistungen zum Streitfall werden, hilft oft nur ein qualifizierter Sachverständiger bei der Klärung. Und dass auch Schönheit nicht nur im Auge des Betrachters liegt, weiß die Kosmetikmeisterin Astrid Stadler nur zu gut. Denn auch in ihrer Branche bleiben Fragen um eine erbrachte Dienstleistung nicht aus.
Vor Kurzem wurde die gebürtige Elsterbergerin von der Handwerkskammer Chemnitz (HWK) deshalb zur öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigt - mit Schwerpunkt auf ihr Spezialgebiet Permanent Make-Up. Ihre Profession hat sich jedoch aus vielen Lebensetappen ergeben, erzählt sie. Bereits vor der Wende absolvierte die Kosmetikerin ihre Meisterprüfung und machte sich in den 1990ern mit einem Kosmetikstudio in Elsterberg selbstständig. "Aber ich habe mich nie mit dem zufrieden gegeben, was ich erreicht habe. Ich habe mir immer neue Ziele gesetzt." In den darauffolgenden Jahren habe sich die Möglichkeit zur Aus- und Weiterbildung im Bereich Permanent Make-Up ergeben. "Dabei wird eine dauerhafte Zeichnung in die oberste Hautschicht eingebracht", erklärt Stadler ihre Tätigkeit. 2008 stellte sie sich neu auf, öffnete ein Studio in der Plauener Straßberger Straße mit dem Fokus auf Permanent Make-Up. Neben klassischen Dienstleistungen, wie dem Konturieren von Lidstrichen, Augenbrauen und Lippen, gehören Rekonstruktion im humanmedizinischen Bereich zu ihrem Berufsfeld, unter anderem die Manillenzeichnung. Das heißt, mithilfe von Permanent Make-Up können Brustwarzen auf der Haut nachgezeichnet werden, die bei einer Brustkrebs-Operation häufig beschädigt werden. "Auch das Retuschieren von Narben oder weißen Pigmentflecken gehört zu meiner Arbeit." Einmal habe die Kosmetikerin einer Frau nach einem Unfall ein Stück der Lippe wiederhergestellt. "Das war sehr eindrücklich und bewegend für mich", erinnert sich Stadler.
Mit ihrer Berufung zur Gutachterin wolle sie ein Signal für ihren Fachbereich setzen, "es ist ja kein Lehrberuf. Und freue ich mich darauf, diese gesellschaftliche Funktion erfüllen zu dürfen." Denn Sachverständigenleistungen werden zur Klärung fachlicher Meinungsverschiedenheiten oder rechtlicher Konflikte, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, hinzugezogen. Die Gutachter müssen Leistungen oder Waren unparteiisch und fachlich bewerten können. Anderthalb Jahre habe Stadler in die Weiterbildungen und Prüfungen investiert, die dafür notwendig sind. "In den Seminaren ging es unter anderem darum, wie man einen juristischen Beweisbeschluss liest, ein Gutachten aufbaut oder vor Gericht auftritt. Dass das alles einer sehr strengen Form folgt, hat mich doch überrascht", schmunzelt Stadler. Auch hinsichtlich des Neutralitätsgebots gab es ausführliche Unterweisungen.
Nicht jeder Handwerker könne sich indes zum Gutachter ausbilden lassen, wie HWK-Sprecher Robert Gruner erklärt: "Sachverständige sind qualifizierte Handwerker. Das heißt, dass diese über einen Meisterabschluss verfügen oder Diplomingenieure sind. Erforderlich ist auch eine entsprechend lange praktische Berufserfahrung in ihrem Handwerk." Das Interesse an diesem Amt lasse aber schon seit längerer Zeit nach, fügt Gruner hinzu. Insgesamt 68 Sachverständige aus ganz unterschiedlichen Gewerken verzeichnet die Kammer derzeit in ihrem Bezirk.
Speziell in ihrem Metier zähle Stadler zu den nur wenigen Gutachtern bundesweit, wie sie selbst sagt. "Nur neun sind es, soweit ich weiß". Umso mehr freue sie, dass ihr nun der erste Auftrag ins Haus geflattert sei. Das ist schon sehr aufregend, verrät Astrid Stadler.