Plauen
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Handwerksmeister, die mindestens 50, 60 oder 70 Jahre ihren Meisterbrief besitzen, das heißt, in den Jahren 1973, 1963 beziehungsweise 1953 die Meisterprüfung abgelegt haben, können durch die Handwerkskammer Chemnitz auch in diesem Jahr wieder den "Goldenen Meisterbrief", den "Diamantenen Meisterbrief" und "Platin-Meisterbrief"...
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