Plauen
Das Rathaus verschickt keine neuen Bescheide an Plauener, deren Grundsteuer oder Straßenreinigungsgebühren unverändert zum Vorjahr sind. Worauf die Stadtverwaltung noch hinweist.
Die Stadtverwaltung von Plauen hat am Montag, 12. Januar, in den Amtlichen Veröffentlichungen mitgeteilt, dass die Grundsteuer für dieses Jahr unverändert bleibt. Die Fälligkeitstermine entsprechen denen des vorigen Jahres. Auch bei den Straßenreinigungsgebühren werden Bescheide mit Dauerwirkung genutzt. Die Informationen sind auf...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





