Plauen
Wer seit 50, 60 oder 70 Jahren den Meisterbrief besitzt, kann ausgezeichnet werden. Betroffene müssen sich allerdings dafür melden.
Handwerksmeister, die mindestens 50, 60 oder 70 Jahre ihren Meisterbrief besitzen, also in den Jahren 1975, 1965 bzw. 1955 die Meisterprüfung abgelegt haben, können durch die Handwerkskammer Chemnitz auch in diesem Jahr wieder den „Goldenen Meisterbrief“, den „Diamantenen Meisterbrief“ und „Platin-Meisterbrief“ erhalten. Da die...
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